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Machbarkeitsstudien zur ÖPNV-Anbindung des Ostfelds

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Aktuell geht die so genannte Sitzungsvorlage 24-V-61-0042 1 durch verschiedene Ortsbeiräte. Dahinter verbirgt sich der aktuelle Bericht zur “städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld”. Im Rahmen dieses Berichts wurde auch die Machbarkeitsstudie für die Schienenanbindung des Ostfelds 2 veröffentlicht. Diese wird auch aktuell in den Ortsbeiräten Amöneburg, Bierstadt, Erbenheim, Kastel und Südost vorgestellt bzw. ist vorgestellt worden.

Da in dieser Datei leider im Grunde viele Dokumente in 1 PDF-Dokument zusammengefasst wurden, ist es leider etwas unübersichtlich. Wir haben daher die Datei aufgetrennt, damit ihr euch leichter zurecht findet. Eine inhaltliche Bewertung unsererseits wird folgen.

Planfall 1

In diesem Planfall dreht es sich um die Erschließung des BKA-Standorts. Dabei wurden verschiedene Untervarianten überprüft:

  • Planfall 1a: Bau eines Bahnsteigs an der Ländchesbahn auf Höhe des neuen BKA-Standorts. Diese wird als Minimalvariante bezeichnet. Somit wäre der BKA-Standort nur durch die Ländchesbahn angebunden.
  • Planfall 1b: Planfall 1a + Bau eines zweiten Bahnsteigs und zweiten Gleises, damit ein Pendelzug zwischen Wiesbaden Hbf und BKA-Standort dort wenden kann, ohne die Ländchesbahn zu stören. Dies wird als Vorzugsvariante bezeichnet.

Planfall 2

In diesem Planfall geht es um die Erschließung des Wohnviertels “Ostfeld” mit dem Schienenverkehr mit

  • einem zusätzlichen Halt des Hessen-Express
  • der Weiterführung der S6 der S-Bahn Rhein-Neckar von Mainz Hbf über das Ostfeld nach Wiesbaden Hbf bzw. ggf. auch auf die Ländchesbahn.

Wichtig dabei festzuhalten ist, dass in diesem Planfall die Schienenanbindung nach der so genannten Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) erfolgen würde. Das ist das Regelwerk, dass den Bau und Betrieb von Eisenbahnen festlegt, also alles ab S-Bahnen aufwärts.

Planfall 3 + 4

In diesen beiden Planfällen wurde die Erschließung des Wohnviertels “Ostfelds” mit einem Stadtbahnsystem nach der so genannten Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) betrachtet. Diese regelt den Bau und Betrieb von u.a. Stadt- und Straßenbahnen.

Linien- und Haltestellenkonzept Planfall 3 3

Planfall 3 betrachtet eine Stadtbahnverbindung zwischen Wiesbaden Hbf. über das Ostfeld nach Mainz Hbf. Dabei sollen die Gleise der Ländchesbahn sowie die Gleise der so genannten Umgehungsbahn Mainz mitgenutzt werden.

Es werden hier verschiedene Varianten angesprochen. Abschließend wird sich aber auf das links dargestellte Konzept festgelegt, das dann weiter untersucht wird. Da die Fahrzeuge sowohl auf Strecken nach BOStrab (im Bereich des “Ostfelds”) als auch auf Strecken nach EBO (Ländchesbahn und Umgehungsbahn Mainz) fahren würden, würde Planfall 3 die Einführung einer so genannten Zwei-System-Bahn bedeuten. Das meint Fahrzeuge (und auch Fahrpersonal), die sowohl BOStrab- als auch EBO-tauglich sind.

Linien- und Haltestellenkonzept Planfall 4 4

Planfall 4 betrachtet eine Stadtbahnverbindung zwischen Wiesbaden Hbf. über das Ostfeld zum Bf. Mainz-Kastel. Dabei sollen die Gleise der Ländchesbahn sowie die Gleise der Taunusbahn mitgenutzt werden.

Im Laufe der Untersuchung wurden zwei Strecken untersucht, über die man vom Petersweg zur Taunusbahn kommen kann. Die Festlegung fiel dann auf die eingezeichnete Variante.

Es werden hier verschiedene Varianten angesprochen. Abschließend wird sich aber auf das links dargestellte Konzept festgelegt, das dann weiter untersucht wird. Da die Fahrzeuge sowohl auf Strecken nach BOStrab (im Bereich des “Ostfelds”) als auch auf Strecken nach EBO (Ländchesbahn und Taunusbahn) fahren würden, würde auch Planfall 4 die Einführung einer so genannten Zwei-System-Bahn bedeuten. Das meint Fahrzeuge (und auch Fahrpersonal), die sowohl BOStrab- als auch EBO-tauglich sind.

Planfall 4 neu

Streckenführung und Haltestellenlage Planfall 4 neu 5

Planfall 4 neu ist eine Abwandlung von Planfall 4 (siehe oben), nämlich insofern, dass es einen zusätzlichen Halt auf Höhe der Mainzer Straße gibt. Dieser soll nur von der Stadtbahn durch das Ostfeld angebunden werden.

Präsentationen zu (fahrplan)technischer Machbarkeit von Planfällen 3 + 4

Außerdem gibt es noch eine Präsentation in Kurz- sowie in Langfassung, in der die technische Machbarkeit der jeweiligen Planfälle überprüft wird. Da beide Planfälle davon ausgehen, dass teilweise Strecken der Deutschen Bahn genutzt werden (Ländchesbahn, Umgehungsbahn Mainz, Gleisfeld im Mainzer Hbf., Taunusbahn, Bf. Mainz-Kastel), wurde außerdem untersucht, inwiefern dafür überhaupt die Kapazitäten im Streckennetz der Deutschen Bahn verfügbar sind.

Die Ergebnisse:

  • Eine Anbindung im Mainzer Hauptbahnhof (entsprechend Planfall 3) ist nicht möglich.6
  • Für die Anbindung zum Bahnhof Mainz-Kastel wurden verschiedene Varianten betrachtet. Eine zusammenfassende Darstellung, was fahrplantechnisch umsetzbar ist, ggf. unter welchen Bedingungen und mit welchen Konsequenzen, seht ihr unten:

Variantenübersicht auf Basis des Planfalls 4 7

Quellen

Hinweis: Die Seitenangaben orientieren sich an den Seitennummerierungen in den Dokumenten und weicht damit von den Seitennummerierungen in üblichen PDF-Darstellungsprogrammen ab.

  1. Stadt Wiesbaden: Sitzungsvorlage 24-V-61-0042. ↩︎
  2. Stadt Wiesbaden: 2. Ergebnisse MBKS II (Schienenanbindung Ostfeld mittels Eisenbahn).pdf = Zusammengesetztes Dokument mit allen hier verlinkten Berichten etc. zu Machbarkeitsstudien und weiteren Planungen und Untersuchungen. ↩︎
  3. Schüßler-Plan & Mailänder Consult (2023): Bericht zur Machbarkeitsstudie – Planfall 3 + 4, 15. Dezember 2023, Seite 13, Abbildung 3. ↩︎
  4. Schüßler-Plan & Mailänder Consult (2023): Bericht zur Machbarkeitsstudie – Planfall 3 + 4, 15. Dezember 2023, Seite 31, Abbildung 16. ↩︎
  5. Zentrum für integrierte Verkehrssysteme (2023): Machbarkeitsstudie Schienenanbindung Ostfeld Teil II. Verkehrliche Untersuchung mit Potentialuntersuchung. Planfall 4.2, 23. Januar 2023, Seite 3. ↩︎
  6. sma (2023): ÖPNV-Anbindung Wiesbaden Ostfeld, 23. November 2023, Langfassung, Seite 14. ↩︎
  7. sma (2023): ÖPNV-Anbindung Wiesbaden Ostfeld, 23. November 2023, Langfassung, Seite 37. ↩︎
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