Die neue Straßenverkehrsordnung eröffnet Kommunen völlig neue Möglichkeiten – warum Wiesbaden jetzt Tempo 30 auf hochfrequentierten Schulwegen konsequent umsetzen sollte
Wenn Anfang August das neue Schuljahr beginnt, machen sich in Wiesbaden wieder Tausende Kinder und Jugendliche auf den Weg zur Schule. Viele gehen zu Fuß, fahren mit dem Fahrrad oder steigen an Bushaltestellen aus und legen den letzten Teil ihres Weges zu Fuß zurück. Für zahlreiche Schülerinnen und Schüler führt dieser tägliche Weg entlang stark befahrener Hauptstraßen – oft dort, wo Autos mit 50 km/h oder schneller unterwegs sind.
Gerade diese Wege verdienen besonderen Schutz. Denn Kinder gehören zu den verletzlichsten Verkehrsteilnehmern überhaupt. Sie schätzen Geschwindigkeiten anders ein als Erwachsene, handeln spontaner und sind aufgrund ihrer Körpergröße für Autofahrende häufig schlechter sichtbar.
Die gute Nachricht: Seit der StVO Novelle (StVO geändert im Oktober 20241, VwV-StVO im April 20252) haben Städte und Gemeinden (genauergesagt: die Straßenverkehrsbehörde) deutlich mehr Möglichkeiten, Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen anzuordnen – auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften. Die schlechte Nachricht: In Wiesbaden sind diese Möglichkeiten bislang kaum sichtbar umgesetzt worden.
Warum die StVO geändert wurde
Die Sicherheit von Kindern auf Schulwegen beschäftigt Politik, Verkehrsverbände und Unfallforscher seit vielen Jahren. Viele Kommunen wollten gefährliche Straßen entschärfen, scheiterten jedoch regelmäßig an den engen rechtlichen Vorgaben der bisherigen Straßenverkehrsordnung.
Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen war bislang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. In der Praxis bedeutete dies:
- maximal 300 Meter Länge,
- meist nur unmittelbar vor dem Schuleingang (der zudem zur Straße hin ausgerichtet sein musste),
- häufig musste zusätzlich eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden.
Gerade dort, wo Kinder über längere Strecken entlang einer Hauptstraße laufen mussten, konnten Kommunen oft nicht handeln – obwohl diese Wege täglich von Hunderten Schülerinnen und Schülern genutzt wurden.
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung Ende 2024 wollte der Gesetzgeber diese Lücke schließen.
INFO: Früher vs heute
| Bisherige Rechtslage | Neue Rechtslage |
|---|---|
| Tempo 30 meist nur direkt vor der Schule (und sofern Eingang zur Straße hin ausgerichtet) | Tempo 30 entlang hochfrequentierter Schulwege |
| Begrenzung auf ca. 300 Meter | keine feste Längenbegrenzung |
| besondere Gefahrenlage erforderlich | besondere Gefahrenlage grundsätzlich nicht mehr erforderlich |
| sehr hohe Hürden für Kommunen | deutlich größere Handlungsspielräume |
Was sind „hochfrequentierte Schulwege“?
Der entscheidende neue Begriff lautet hochfrequentierter Schulweg.
Gemeint sind Wege, die regelmäßig von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt werden – unabhängig davon, ob sie zu Fuß unterwegs sind, mit dem Fahrrad fahren oder von einer Bushaltestelle kommen.
Die Straßenverkehrsordnung nennt bewusst keine festen Zahlen. Dadurch können die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Gleichzeitig entsteht aber die Frage, wann ein Schulweg als „hochfrequentiert“ gilt.
Hierzu gibt es inzwischen erste fachliche Einschätzungen und gerichtliche Hinweise. Die Berliner Verwaltungsrichterin Dr. Almut Neumann wies gegenüber der Deutschen Umwelthilfe3 darauf hin, dass bereits etwa zehn regelmäßig nutzende Kinder beziehungsweise bei kleineren Schulen rund zehn Prozent der Schülerschaft ausreichend sein können. Im Juli 2026 erging außerdem die erste gerichtliche Entscheidung4 zu diesem neuen Rechtsbegriff.
Damit wird deutlich: Die Hürden für die Anordnung von Tempo 30 sind erheblich niedriger als früher.
Hessen hat die Kommunen bereits informiert
Mit einer Gesetzesänderung allein ist es allerdings nicht getan. Damit neue Regelungen auch tatsächlich angewendet werden, benötigen die Straßenverkehrsbehörden konkrete Hinweise für die Verwaltungspraxis.
Genau deshalb hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Frühjahr 2025 Anwendungshinweise zur neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung veröffentlicht. Diese sollen den Straßenverkehrsbehörden helfen, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten rechtssicher umzusetzen.
Die Botschaft ist eindeutig: Die gesetzlichen Änderungen sollen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern vor Ort angewendet werden.
Fachverbände begrüßen die Reform
Auch Fachverbände bewerten die Novelle positiv.
Der ADFC bezeichnet die Reform als einen wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren Berücksichtigung von Fuß-, Rad- und Busverkehr. Besonders hervorgehoben wird, dass Kommunen künftig wesentlich leichter Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umsetzen können.
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordern die Kommunen ausdrücklich auf, die neuen Möglichkeiten konsequent zu nutzen. Beide Organisationen stellen Gutachten, Erläuterungen und Handlungsempfehlungen zur Verfügung und sehen insbesondere bei Schulwegen erheblichen Nachholbedarf.
Die Einschätzung der Fachwelt ist damit bemerkenswert eindeutig: Die rechtlichen Möglichkeiten bestehen – jetzt müssen sie genutzt werden.
Wie sieht die Situation in Wiesbaden aus?
Auch in Wiesbaden ist die neue Rechtslage bekannt.
Bereits im Juli 2024 beantragten die damaligen Kooperationsfraktionen, die neuen Möglichkeiten der StVO zu prüfen und ein Konzept für hochfrequentierte Schulwege zu entwickeln. Seit April 2025 liegen zudem die konkreten Verwaltungsvorschriften vor. Nach Kenntnis von Wiesbaden neu bewegen e.V. ist jedoch bislang kein umfassendes Umsetzungskonzept öffentlich vorgestellt worden.
Auf Nachfrage teilte die Wiesbadener Straßenverkehrsbehörde dem Verein mit, dass derzeit die Nutzung einzelner Schulwege gezählt werde. Außerdem solle bei der Fortschreibung der Schulwegpläne künftig jeweils geprüft werden, ob ein Schulweg als hochfrequentiert einzustufen sei. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung wurde allerdings nicht genannt.
Dass Daten erhoben werden, ist grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob für alle Schulformen aufwendige neue Zählungen erforderlich sind. Gerade bei Grundschulen liegen bereits Schulbezirke und Schulwegpläne5 vor. Auch digitale Karten der Stadt6 bieten eine gute Grundlage, um stark genutzte Schulwege zu identifizieren.
INFO: Beispiele für mögliche hochfrequentierte Schulwege in Wiesbaden
Nach Einschätzung von Wiesbaden neu bewegen e.V. gehören unter anderem folgende Straßen zu den Bereichen, die aufgrund der täglichen Schülerströme besonders geprüft werden sollten:
| Stadtteil | Straße | Schule |
|---|---|---|
| Mainz-Kastel | In der Witz | Gustav-Stresemann-Schule |
| Mainz-Kastel | Wiesbadener Straße | Bertha-von-Suttner-Schule |
| Dotzheim | Schönbergstraße | Kohlheckschule |
| Frauenstein | Kirschblütenstraße / Quellbornstraße | Alfred-Delp-Schule |
| Südost | Bierstädter Straße | Martin-Niemöller-Gymnasium |
Diese Beispiele stehen stellvertretend für mehr als 70 Schulwege in Wiesbaden.
Warum Tempo 30 einen Unterschied macht
Geschwindigkeit entscheidet im Straßenverkehr über Reaktionszeit, Bremsweg und Schwere von Unfällen.
Gerade Kinder profitieren besonders von niedrigeren Geschwindigkeiten. Langsamer fahrende Fahrzeuge können früher anhalten, Konfliktsituationen entschärfen und ermöglichen Kindern ein sichereres Überqueren der Fahrbahn. Gleichzeitig werden Eltern ermutigt, ihre Kinder häufiger zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule gehen zu lassen.
Sichere Schulwege sind deshalb nicht nur ein Beitrag zum Unfallschutz. Sie fördern auch selbstständige Mobilität, Bewegung im Alltag und lebenswertere Quartiere.
Jeder Unfall ist einer zu viel
Nach Angaben der Unfallkasse Hessen ereignen sich in Wiesbaden jährlich mehr als zehn schwere Schulwegunfälle. Hinzu kommen über 150 leichtere Unfälle pro Jahr. Hinter jeder Zahl steht ein Kind, eine Familie und häufig ein Ereignis mit langfristigen Folgen.
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung erfolgte nicht zufällig. Sie ist eine Reaktion auf diese Risiken und soll den Kommunen ermöglichen, präventiv zu handeln, bevor Unfälle passieren.
Was jetzt zu tun ist
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind geschaffen. Die Verwaltungsvorschriften liegen vor. Die Schulwegpläne existieren bereits für viele Bereiche. Jetzt kommt es darauf an, die Möglichkeiten konsequent anzuwenden.
Aus Sicht von Wiesbaden neu bewegen e.V. sollten kurzfristig insbesondere folgende Schritte erfolgen:
Seitens der Straßenverkehrsbehörde:
- hochfrequentierte Schulwege systematisch identifizieren,
- bestehende Schulwegpläne und digitale Karten auswerten,
- besonders belastete Hauptstraßen priorisieren,
- Tempo 30 dort anordnen, wo die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Seitens der Bürger:
- Stadtverordnetenversammlung, Partein, Ortsbeiräte, Schulen und Schulelternbeiräte petitionieren und zum Handeln auffordern
Dabei geht es nicht um eine flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierung auf allen Hauptstraßen. Vielmehr sollen genau diejenigen Straßen sicherer werden, auf denen sich morgens und mittags besonders viele Kinder bewegen.
Fazit
Die Reform der Straßenverkehrsordnung markiert einen wichtigen Paradigmenwechsel: Erstmals stehen nicht mehr allein der fließende Verkehr und seine Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt, sondern auch die Sicherheit besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer.
Für Wiesbaden eröffnet sich damit die Chance, Schulwege deutlich sicherer zu gestalten, ohne auf weitere Gesetzesänderungen warten zu müssen. Die rechtlichen Grundlagen sind geschaffen, die Verwaltungsvorschriften liegen vor und die fachliche Unterstützung durch Verbände wie ADFC7, Deutsche Umwelthilfe, VCD8 und GEW9 ist eindeutig.
Nun gilt es, diese Möglichkeiten auch vor Ort zu nutzen. Jeder sicher gestaltete Schulweg bedeutet mehr Selbstständigkeit für Kinder, mehr Sicherheit für Familien und einen weiteren Schritt hin zu einer Stadt, in der sich Menschen jeden Alters sicher zu Fuß und mit dem Fahrrad bewegen können.
Die neuen Möglichkeiten sind da – jetzt sollte Wiesbaden sie entschlossen nutzen.
- Straßenverkehrsordnung: § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO ↩︎
- Verwaltungsvorschrift: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VWV-StVO) ↩︎
- Deutsche Umwelthilfe e. V.:
Infopapier Schulwege, Pressemitteilungen & Rechtsgutachten zu Tempo 30: Kommunale Verkehrswende – Deutsche Umwelthilfe e.V.
FAQ zur neuen StVO: FAQ zur Straßenverkehrsordnung – Deutsche Umwelthilfe e.V. ↩︎ - Gerichtsentscheidung zu hochfrequentierten Schulwegen: VG Berlin, Beschluss vom 23.07.2026 (Az. 11 L 393/26) RE Rechtsanwälte ↩︎
- Stadt Wiesbaden: “Schulwegweiser” (inkl. Schulwegpläne pro Schule) ↩︎
- Stadt Wiesbaden: Digitaler Zwilling (Schulen, Schulwege, Schulbezirke) [2D Modus, Bereich Bildung] ↩︎
- StVO-Novelle: Steckbrief Tempo 30 – ADFC ↩︎
- VCD: Zum Schulstart in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland: Kommunen müssen Handlungsspielraum für sichere Schulwege ausnutzen ↩︎
- Tempo 30 für sichere Schulwege nutzen | GEW – Die Bildungsgewerkschaft ↩︎