Pünktlich zum Schuljahresbeginn fordert der Verein Wiesbaden neu bewegen e. V. von der Wiesbadener Straßenverkehrsbehörde, die durch die StVO-Reform geschaffenen rechtlichen Spielräume unverzüglich zu nutzen. Wo sich Schulwege von Kindern und Jugendlichen bündeln, muss laut Verwaltungsvorschriften Tempo 30 i.d.R. sogar angeordnet werden.
Neuer Rechtsrahmen schafft klare Verhältnisse
Seit der StVO-Novelle (StVO geändert im Oktober 2024, VwV-StVO im April 2025) gilt: Entlang hochfrequentierter Schulwege – ob zu Fuß, per Rad oder vom ÖPNV – soll an Hauptstraßen in der Regel Tempo 30 gelten. Der Nachweis einer besonderen Gefahrenlage ist ebenso wenig erforderlich wie die bisherige Beschränkung auf maximal 300 Meter Streckenlänge oder ein direkt an der Hauptstraße liegendes Schultor.
„Der Gesetzgeber hat den Weg frei gemacht, um Kinder auf ihrem täglichen Schulweg wirksamer zu schützen. Es ist unverständlich, warum die Wiesbadener Behörden diesen rechtlichen Spielraum zum Schulstart noch immer ungenutzt lassen“, kritisiert der Vereinsvorstand.
Zählen statt Handeln? Datenbasis liegt bereits vor
Dass die Straßenverkehrsbehörde erst Schülerfrequenzen zählen möchte, bevor man agiert, sieht der Verein kritisch. Dr. Almut Neumann, Richterin am Verwaltungsgericht Berlin, stellte gegenüber der Deutschen Umwelthilfe fest: Behörden können bei einer Nutzung des Schulwegs durch 10 Kinder bzw. bei kleinen Schulen ab 10% der Schüler:innen einen Schulweg als hochfrequentiert begründen.
„Für zeitaufwendige manuelle Zählungen gibt es keinen Grund“, betont der Verein. „Zumindest für die Grundschulen liegen der Stadt die Schulwegpläne bereits vor und anonymisierte Meldedaten der Schulen könnten unkompliziert die nötigen Fakten liefern. Wer jetzt monatelang Zählteams losschickt, verschleppt notwendige Sicherheitsmaßnahmen auf dem Rücken der Kinder.“
Handlungsbedarf besteht an zahlreichen Hauptstraßen sofort. Sehr offensichtlich ist dies z.B. in den folgenden Fällen, wo Kinder zwingend an stark befahrenen Straßen entlang laufen müssen:
- Mainz-Kastel: In der Witz (Gustav-Stresemann-Schule) & Wiesbadener Straße (Bertha-von-Suttner-Schule)
- Dotzheim: Schönbergstraße (Kohlheckschule)
- Frauenstein: Kirschblüten- und Quellbornstraße (Alfred-Delp-Schule)
- Südost: Bierstädter Straße (Martin-Niemöller-Gymnasium)
Dies sind Beispiele von nur 5 von insgesamt über 70 Schulen in Wiesbaden.
Laut einer Statistik der Unfallkasse Hessen (UKH) verunglücken in Wiesbaden auf dem Schulweg jährlich über 10 Schülerinnen und Schüler schwer, weitere 150 leicht. Wiesbaden neu bewegen e. V. appelliert an die Straßenverkehrsbehörde, schneller zu agieren und die Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Über Wiesbaden neu bewegen e.V.:
Der Verein Wiesbaden neu bewegen e.V. ging im Frühjahr 2021 aus dem “Bürger Pro CityBahn Wiesbaden e.V.” hervor. Hier engagieren sich Menschen aus Wiesbaden und Umgebung für die Verkehrswende, eine gerechtere Verteilung des öffentlichen Verkehrsraums sowie einen nachhaltigen Ausbau des Fuß-, Rad- und besonders des öffentlichen Nahverkehrs in unserer Stadt und der Region.
Pressekontakt
Wiesbaden neu bewegen e.V.
info@wiesbaden-neu-bewegen.de
Weitere Informationen & Quellen:
- Straßenverkehrsordnung: § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO
- Deutsche Umwelthilfe e. V.:
- Infopapier Schulwege, Pressemitteilungen & Rechtsgutachten zu Tempo 30: Kommunale Verkehrswende – Deutsche Umwelthilfe e.V.
- FAQ zur neuen StVO: FAQ zur Straßenverkehrsordnung – Deutsche Umwelthilfe e.V.
- Gerichtsentscheidung zu hochfrequentierten Schulwegen: VG Berlin, Beschluss vom 23.07.2026 (Az. 11 L 393/26) RE Rechtsanwälte
- Verwaltungsvorschrift: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VWV-StVO)
- Stadt Wiesbaden: Digitaler Zwilling (Schulen, Schulwege, Schulbezirke) [2D Modus, Bereich Bildung]
- Stadt Wiesbaden: “Schulwegweiser” (inkl. Schulwegpläne pro Schule)