Als Verein Wiesbaden neu bewegen e.V. haben wir eine formelle Einwendung zum Planfeststellungsverfahren zur Sanierung des Bahnhofs Erbenheim beim Regierungspräsidium Darmstadt eingelegt. Hintergrund sind Planungen, die langfristig die Eingleisigkeit des Haltepunktes zementieren und damit Optionen zu einem dichteren, attraktiven Takt auf der Ländchesbahn spürbar erschweren würden.
Grundsätzlich begrüßen wir den dringend notwendigen, barrierefreien und nutzerfreundlichen Umbau des Haltepunktes Erbenheim. In der jetzigen Planung verbaut der neue Bahnsteig auf der nördlichen Seite der Trasse am Tillpeterrech aber dauerhaft eine mögliche Zweigleisigkeit des Bahnhofs. Daher schlagen wir eine Anpassung des Plans vor und legen dem Einwand ein eigenes Konzept bei.
Jetzige Pläne erschweren künftige Taktverdichtungen
Mit dem neuen Haltepunkt BKA und dem allgemeinpolitischen Ziel der Stärkung der Ländchesbahn gewinnt diese Strecke weiter an Bedeutung. Soll der aktuelle 30-Minuten-Takt verdichtet werden, ist eine weitere Kreuzungsmöglichkeit im Bereich Erbenheim notwendig. Ist der Bahnsteig gemäß derzeitigen Plänen aber erst errichtet, ließe sich ein zweites Gleis nur durch massive Bauarbeiten, Kosten und Zeitverzögerungen realisieren. Hier werden ohne Not Optionen verbaut. Der Abriss eines nur wenige Jahre alten Bahnsteigs gefährdet außerdem die Akzeptanz in der Bevölkerung. Auch dürften Bund und Land, die die aktuelle Sanierung planen und finanzieren, diese Neuanpassung dann nicht mehr übernehmen.
Wir schlagen daher ein Konzept vor, dass die Option eines künftigen, zweiten Bahnsteiggleises im Bahnhof Erbenheim gleich mitdenkt. Konkret heißt das, den neuen und barrierefreien Bahnsteig direkt dort zu errichten, wo er für das zweite Gleis notwendig wäre. Dafür bietet der Bereich zwischen Trasse und Tilpetersrech genügend Platz. Der Bereich zwischen dem Bahnsteig und dem heutigen Gleis wird dann mit einem sog. Behelfsbahnsteig überbrückt, der sich beim Bau eines zweiten Gleises schnell und einfach demontieren lässt – der eigentliche Bahnsteig wäre dann bereits gebaut. Bis dahin würde die Behelfskonstruktion den Bahnsteig einfach nur verbreitern, ohne dass darunter Komfort und Barrierefreiheit leiden. Skizzen und Beispiele für solche Behelfsbahnsteige finden sich im Anhang der Einwendung.
Weiteres Vorgehen
Die Einspruchsfrist endete am 16. Juni 2021, unser Einwand wurde fristgerecht eingereicht. Nach Sichtung und erster, fachlicher Beurteilung wird in den nächsten Wochen voraussichtlich ein Erörterungstermin angesetzt, bei dem alle Einwendungen mit Vorhabenträgern und weiteren Beteiligten erörtert werden. Die Erörterung selbst soll spätestens drei Monate nach Ende der Einwendungsfrist (also am 16. September) beendet werden. Eine endgültige Entscheidung über mögliche Plananpassungen fiele dann maximal vier Wochen später.
Wir hoffen auf eine Anpassung des Plans zugunsten unseres Vorschlags (oder eines gleichwertigen Ansatzes), um den zeitnahen, dringend notwendigen Umbau zu gewährleisten ohne aber gleichzeitig langfristig Optionen zur Stärkung der Ländchesbahn wortwörtlich zu verbauen.
Zum Verein Wiesbaden neu bewegen e.V.:
Der Verein Wiesbaden neu bewegen e.V. ging im Frühjahr 2021 aus dem Verein Bürger Pro CityBahn Wiesbaden e.V. hervor. Auch nach dem Aus zur CityBahn (oder gerade deshalb) engagieren sich Menschen aus Wiesbaden und Umgebung für die Verkehrswende in Wiesbaden und einen nachhaltigen Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs in unserer Region. Ein gleichberechtigtes Miteinander der Verkehrsmittel ist dabei Voraussetzung für eine Stärkung des Umweltverbundes – also Fuß-, Rad- und Öffentlicher Nahverkehr. Wir verstehen die Verkehrswende als einen essentiellen Baustein auf dem Weg zu einer lebenswerteren, verkehrsärmeren und grüneren Stadt.
Bildmaterial
Bildmaterial und Skizzen finden sich im Original-PDF der Einwendung:
Kontakt
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