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Superblock – Standards für die Entwicklung

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Verschiedene Gruppen und Organisationen im deutschsprachigen Raum haben sich bereits um das Thema herum entwickelt bzw Material hierzu erstellt, sei es unter dem Begriff “Superblock”, “Kiezblock”, oder ähnliches. Weitere Informationen findet ihr unter anderem hier:

Die “Fachgruppe Standards für die Mobilitätswende” (FGSM) von Changing Cities hat dabei ein besonders beachtenswertes Dokument erarbeitet: “Richtlinien für die Anlage von Kiezblocks”

Wir möchten im Folgenden die in dieser Richtlinie enthaltene Systematisierung für euch zusammenfassen und euch näherbringen.

Es werden dabei drei Standard-Stufen entwickelt:

  1. Mindeststandard
  2. Regelstandard
  3. Goldstandard

Zur Erläuterung dieser drei Stufen zitieren wir wörtlich aus der Richtlinie:

Definition der Standards

“Der Mindeststandard ist für eine schnelle, pragmatische und möglichst flächendeckende
Umsetzung anzuwenden. Projekte, die diese Anforderungen unterschreiten, sind nach
unserer Erfahrung unwirksam und sollten nicht als Kiezblock bezeichnet werden.”

“Der Regelstandard sollte mittelfristig für die Entwicklung aller Kiezblocks angestrebt
werden. Er bietet ein optimales Aufwand-Nutzen-Verhältnis.”

“Der Goldstandard ist für Stadtviertel mit besonderer Eignung anzuwenden. Der damit
verbundene hohe Aufwand darf jedoch nicht zu Lasten der flächendeckenden Umsetzung
nach Mindeststandard gehen.”

Wir geben im folgenden die wichtigsten Bestandteile / Details aus der Richtlinie zu den Standard wieder. Quelle: https://changing-cities.org/standards

Mindeststandard

Ein Kiezblock muss mindestens folgende Vorgaben einhalten:

  1. Anliegerzonen durch wirksame Modalfilter
    • Diagonalfilter
    • Schmale Einbahnstraßen
    • Straßenumwidmung
  2. Routenoptimierung für den Umweltverbund
    • Markierung oder Bau von Gehwegvorstreckungen
    • Ausweisung von Fahrradstraßen mit Anschluss an Nachbarkieze und Schnellbahnhaltestellen
    • Umgestaltung der Einmündungen in die Hauptverkehrsstraßen (z. B. aufgeweitete Radaufstellstreifen, Lichtsignalsteuerung ohne Anforderungstaster)
    • Erweiterung des Witterungsschutz an ÖPNV-Haltestellen
  3. Information und Evaluation
    • frühzeitige Information über Maßnahmen ggü. Anwohnern und sonstigen Nutzern des Gebiets
    • Wirksamkeit der Maßnahmen nach der Umsetzung im Dialog mit der Öffentlichkeit zu evaluieren und zu verbessern

Regelstandard

Ein Kiezblock sollte über den Mindeststandard hinaus folgende Vorgaben erfüllen:

  1. Infrastruktur im öffentlichen Straßenraum
    • Mindestens 25 % der nutzbaren Fahrbahnränder sind zu verwenden für:
      • Blau-grüne Infrastruktur (z. B. dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung für Bäume und Straßengrün)
      • Aufenthaltsqualität (z. B. Außengastronomie, Spiel-, Sport- und Sitzgelegenheiten)
      • Fußverkehrsinfrastruktur (siehe unten)
      • Radverkehrsinfrastruktur (z. B. Fahrradbügel, abschließbare Fahrradunterstände)
      • Verkehrsberuhigung (z. B. Verschwenkungen der Fahrgasse).
    • Die Anlagen sind im Einklang mit den Anforderungen des Fußverkehrs zu gestalten. Konfliktpunkte mit dem Radverkehr sind aufzulösen, u. a. durch:
      • Flächenverteilung (z. B. bisherige Hochbordradwege rechtlich und intuitiv wahrnehmbar dem Fußweg zuordnen, Radfahrende im Kiezblock sicher auf der Fahrbahn führen, Kopfsteinpflaster in der Fahrgasse asphaltieren)
      • Bevorrechtigung wichtiger Fußverkehrsstrecken mit niveaugleichen Gehwegen an Kreuzungen und Einmündungen (z. B. Gehwegüberfahrt nach § 9 BerlStrG in Verbindung mit § 10 StVO)
      • Anlage von Gehwegvorstreckungen, bei starkem Radverkehr mit zusätzlichen Querungshilfen (z.B. Zebrastreifen)
      • Stärkung der Barrierefreiheit (z. B. keine oder abgeflachte Bordsteine, kein für Rollstuhl und Rollator hinderliches Pflaster, Blindenleitsysteme, Querung von Fahrradrouten für Blinde).
  2. Parkraummanagement
    • An den verbleibenden nutzbaren Fahrbahnrändern können Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Die Nutzung der Kfz-Stellflächen wird priorisiert für:
      • Stellplätze für Anwohnerinnen mit Mobilitätsbehinderung
      • Stellplätze für Micromobility- und Car-Sharing-Anbieter, vorzugsweise an Ladesäulen
      • Kurzzeitparkzonen in jeder Straße für Wirtschaftsverkehr und Anliegerinnen
      • Anwohnerparken nach Gebührenordnung.
  3. Partizipation

Goldstandard

Ein Kiezblock kann über den Mindest- und Regelstandard hinaus folgende Vorgaben
anstreben:

  1. Verträgliche Hauptverkehrsstraßen
    • Die am Kiezblock anliegenden Hauptverkehrsstraßen werden verträglich gestaltet durch
      • Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Luftreinhaltung und Lärmschutz
      • Vorrangmaßnahmen für den ÖPNV (z. B. absolute Priorisierung an Lichtsignalen, Beschleunigungsstreifen)
      • Verbesserung der Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr (ggf. gemäß lokaler Mobilitätsgesetzgebung)
      • Verbesserung der Aufenthaltsqualität (z. B. begrünte Seiten- und Mittelstreifen, lärmgeschützte Sitzbereiche, Trinkbrunnen).
  2. Aufenthaltsqualität im Kiezblock
    • Die Maßnahmen des Regelstandards werden ausgeweitet. Ein Großteil der nutzbaren Fahrbahnränder ist für die genannten Prioritäten einzusetzen (blau-grüne Infrastruktur, Aufenthaltsqualität, Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, Verkehrsberuhigung).
    • Die verbleibenden Flächen am Fahrbahnrand sind für Kraftfahrzeuge zweckgebunden nutzbar:
      • Stellplätze für Anwohner*innen mit Mobilitätsbehinderung
      • Stellplätze für Micromobility- und Car-Sharing-Anbieter, vorzugsweise an Ladesäulen
      • Kurzzeitparkzonen für Wirtschaftsverkehr und Anlieger*innen
    • Darüber hinaus ist das dauerhafte Abstellen von privaten Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen des Kiezblocks nach Goldstandard nicht zulässig. Als Ausgleich können neue Stellplätze in Kiezgaragen erstellt und kostendeckend vermietet werden. Hierfür sind vorrangig Flächen bisheriger Kfz-Infrastruktur zu nutzen (Tankstellen, große Parkplätze, etc.). Der Parksuchverkehr wird damit auf ein Minimum reduziert, die Belange des Wirtschaftsverkehrs, der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität optimiert.
  3. Städtebauliche Entwicklung
    • Die städtebauliche Entwicklung mit dem Ziel der kleinräumigen Nutzungsmischung („Stadt der kurzen Wege“) wird aktiv begleitet, z. B. durch
      • Förderung lokaler Handels- und Wirtschaftsbetriebe, z. B. durch aktives Gewerbeflächenmanagement
      • Wohnflächenmanagement, z. B. durch Förderung des Wohnzyklus (Lebenszyklus), Erhalt des Gebäudebestands und Aktivierung von Flächenpotenzialen
      • wissenschaftliche Begleitung und Abfederung der sozialräumlichen Entwicklung (Gentrifizierung)
      • Orientierung für aktive Mobilität, z. B. durch Beschilderung, aber auch durch erkennbare und unterscheidbare Gestaltung von Straßen und Plätzen
      • Verkehrsanalysen zur Messung und Stärkung der verkehrlichen Auswirkungen (induzierte Nachfrage und Verkehrsverpuffung).
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